Ausweispapiere und Visum
Obligatorische Daten
Bitte beachten Sie, dass Costa Kreuzfahrten folgende Informationen zwingend benötigt:
- Vorname
- Nachname
- Alter
- Geburtsdatum & Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Costa Club Nummer
- Dokumententyp
- Vorname, Nachname, Telefonnummer, Familienangehöriger oder Bekannter, der nicht mit Ihnen reist, und der gegebenenfalls kontaktiert werden kann.
Wir bitten Sie, die größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht in Besitz dieses Dokumentes sein, kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
Um Ihnen Unannehmlichkeiten bei Ihrer Reise zu ersparen, bitten wir Sie, größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht im Besitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
• Pässe/Visa - Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder, sofern ausgeschrieben, einen gültigen Personalausweis. Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. In manchen Ländern muss der Pass noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Auswärtige Amt: www.auswaertiges-amt.de Telefon: 03018-170 / Fax: 03018-173402 Bitte beachten Sie - Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. In diesem Fall werden Ihnen die Pässe nur ausgehändigt, wenn Sie sie für Landgänge benötigen.
• USA Seit dem 12. Januar 2009 benötigen alle deutschen Staatsanghörigen, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung. Diese ist online im Internet zu beantragen. Gäste müssen sich nicht weniger als 72 Stunden vor der Reise auf der Website ESTA unter https://esta.cbp.dhs.gov einloggen und den Online-Antrag vervollständigen. Der ausgefüllte Antrag muß anschließend ausgedruckt und bei Check-In am Flughafen vorgewiesen werden. Falls das Formular nichtmitgeführt wird, kann die Fluggesellschaft dem Gast den Transport verweigern. Bitte beachten Sie, dass ab dem 08. September 2011 eine Einreisegebühr von 14 USD für alle Reisende erhoben wird, die nach dem VisaWaiver Programm ohne Visum in die Staaten einreisen dürfen. Der Betrag muß vorab bei der Beantragung der ESTA-Erlaubnis im Internet beglichen werden. Staatsangehörige anderer Länder informieren sich bitte entsprechend in Ihrem Reisebüro. Um Probleme zu vermeiden, überprüfen Sie bitte das Ablaufdatum Ihres Reisepasses und seine Übereinstimmung mit den geltenden Einreisebestimmungen für die USA. Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reisebüro in Verbindung. Bitte vergleichen Sie ferner die Angaben wie Vor- und Zuname in Ihrem Reisepass mit denen in Ihrem Flugticket. Alle Angaben müssen exakt identisch sein, also auch die Schreibweise der Namen. Für die Einreise in die USA und bei Zwischenstopps in den USA müssen Sie im Besitz eines gültigen, maschinenlesbaren Reisepasses sein. Auch Kinder müssen über einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass verfügen, die Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend. Gemäß den Vorschriften des „US Department of Homeland Security“ im Sinne der Bestimmungen des „US-Visa Waiver Program“ weist Costa Kreuzfahrten Sie auf Folgendes hin:
1) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem 26. :
Oktober 2005 ausgestellt oder verlängert wurde, dürfen ohne Visum in die USA einreisen. :
2) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der zwischen dem 26.10.2005 und dem25.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurde und der mit einem direkt in den Reisepass gedruckten digitalen Lichtbild versehen ist, dürfen ohne Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe verfügen bereits über dieses Kriterium. :
3) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der am 26. Oktober 2006 oder später ausgestellt oder verlängert wurde, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (E-Pass). :
Alle Gäste, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, der vor der Einführung der maschinenlesbaren Reisepässe herausgegeben wurde, oder eines Reisepasses, der die vorstehend genannten Anforderungen nicht erfüllt, benötigen ein Besuchervisum für die USA. Diese Anforderung gilt auch für Kinder. :
Auf jeden Fall werden alle Gäste, die bereits im Besitz eines Reisepasses sind, gebeten, ihre Unterlagen in ihrem Reisebüro oder von der amerikanischen Botschaft prüfen zu lassen. Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. :
Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben. Die PNR Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro.
• Mittelmeer und Schwarzes Meer
• Ägypten: Es wird ein Personalausweis benötigt, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Israel: Sie benötigen einen Reisepass, der noch mindestens bis 6 Monate nach Rückkehr gültig ist. Bitte beachten Sie, dass deutsche Staatsangehörige, die vor dem 1.1.1928 geboren sind, ein Visum für die Einreise nach Israel benötigen. Gästen, die Stempel eines arabischen Landes in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Die Entscheidung darüber liegt vor Ort beim israelischen Grenzpersonal.
• Ukraine/Schwarzes Meer: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
• Jordanien: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein Visum (die Gebühren betragen 20 Jordanische Dinar). Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
• Nordeuropa
• Russland: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch bis mindestens 6 Monate nach Ankunft gültig ist. Gäste, die an einem von Costa organisierten Landausflug teilnehmen, erhalten ein Kollektivvisum. Die Kosten hierfür sind im Ausflugspreis inkludiert. Gäste, die individuell von Bord gehen, benötigen ein Visum, das vom Reisenden selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden beantragt werden muss.
• Island: Es wird ein Personalausweis benötigt, der noch mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig ist.
• Karibik und Südamerika
• Kreuzfahrten ab/bis Miami: Es gelten die Visabestimmungen für die USA.
• Dominikanische Republik: Gästen, die Ihre Kreuzfahrt in der Dominikanische Republik beginnen, entstehen Kosten für Touristenkarte und Steuern in Höhe von insgesamt USD 60,- p.P. (USD 10,- für die Touristenkarte bei Ankunft am Flughafen, USD 20,-Ausreisesteuer im Hafen vor der Einschiffung, USD 10,- für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana zum Kreuzfahrtende und USD 20,- Ausreisesteuer am Flughafen). Bei manchen Fluggesellschaften sind die Kosten für die Touristenkarte bei Einreise ins Land und die Ausreisesteuer bei Rückflug am Flughafen bereits in den Flugpreisen inkludiert. Ist das der Fall, fallen lediglich die Ausreisesteuer vor Einschiffung im Hafen in Höhe von USD 20,- und die Kosten für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana am Ende der Kreuzfahrt in Höhe von USD 10,- an.
• Karibik und Südamerika: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
• Asien
• Kreuzfahrten ab Shanghai bis Singapur, Kreuzfahrten ab Singapur bis Shanghai: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Für China wird ein Mehrfacheinreisevisum empfohlen, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss.
• Kreuzfahrten ab/bis Shanghai: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Für China wird ein Mehrfacheinreisevisum empfohlen, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss.
• Sanya (Hainan-Insel, China): Gäste, die an einem von Costa organisierten Landausflug teilnehmen, benötigen kein Visum. Gäste, die individuell von Bord gehen möchten, benötigen ein Visum (RMB 160,- / Stand bei Drucklegung Oktober 2012, Änderungen vorbehalten), das bis 24 Stunden vor Ankunft im Hafen Sanya an Bord beantragt werden muss.
• Vietnam: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Es wird ein Visum benötigt. Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt des Visums bei der Ankunft im Land. Die entstehenden Kosten p.P. in Höhe von USD 6,- (Stand bei Drucklegung Oktober 2012, Änderungen vorbehalten) werden Ihrem Kabinenkonto belastet.
•Singapur: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Ankunft gültig ist.
• Indien: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Es wird ein Einreisevisum benötigt, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss.
• Thailand: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
• Japan: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
• Hongkong: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 1 Monat nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Südkorea: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
• Indonesien: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Visum wird bei Einreise ausgestellt. Die entstehenden Kosten p.P. in Höhe von USD 25,- werden dem Kabinenkonto belastet. Für Komodo: Gäste, die individuell von Bord gehen und nicht am Costa Landausflug teilnehmen, müssen eine Gebühr p.P. von USD 25,- bezahlen.
• Dubai und die Emirate
• Dubai und die Emirate: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Ankunft gültig ist.
• Oman: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 3 Monate gültig ist.
• Mauritius und Indischer Ozean
• Mauritius und Seychellen: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Madagaskar: Es ist ein Reispass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Einreise gültig ist. Es ist ein Transit- Visum erforderlich. Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt dieses Visums bei der Ankunft im Land. Das Transit- Visum ist für Touristen kostenfrei (Stand Oktober 2012, Änderungen jederzeit möglich).
• Malediven: Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Bei Einreise wird ein Touristenvisum ausgestellt.
• Weltreise der Costa neoRomantica, Weltreise der Costa Deliziosa und Große Kreuzfahrt entlang der Küsten der östlichen Hemisphäre -
Egal ob Sie die Kreuzfahrten für die gesamte Dauer buchen oder nur ausgewählte Etappen, es ist ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Für alle Etappen lesen Sie bitte auch die Informationen unter den einzelnen Ländern sowie die Informationen zu Kindern unter 18 Jahren.
Für die einzelnen Etappen gilt zudem:
• Savona – Los Angeles: Beachten Sie die wichtigen Einreisebestimmungen für die USA.
• Los Angeles – Singapur: Beachten Sie die wichtigen Einreisebestimmungen für die USA.
• Australien: Sie benötigen ein Visum, das vom Gast selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss.
• Neuseeland: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Costa Rica: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 1 Monat nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Amerikanisch Samoa: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Malaysia: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Ankunft in Malaysia gültig ist.
• Fiji-Inseln: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist.
• Mosambik: Es wird ein Visum benötigt. Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt des Visums bei der Ankunft im Land. Die entstehenden Kosten werden Ihrem Kabinenkonto belastet.
• Südafrika und Namibia: Bitte informieren Sie sich bei der Buchung über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Sri Lanka: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Seit dem 01.01.2012 wird ein Visum benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 48 Stunden dauert oder auf Sri Lanka ein- oder ausgeschifft wird.
Kinder unter 18 Jahren
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise im Reisebüro, bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten oder beim Auswärtigen Amt, welche Ausweispapiere/Visa Ihr Kind für die angelaufenen Häfen (Länder) der Kreuzfahrt benötigt. Für Kreuzfahrten ab/bis oder mit Zwischenstopp in den USA benötigen Kinder (auch Babys) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass.
WICHTIG: Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern, seinen Erziehungsberechtigten oder Personen reist, die in den Dokumenten des Kindes eingetragen sind, bitten wir Sie, von den zuständigen Botschaften und Konsulaten prüfen zu lassen, welche Ausweisdokumente für die Reise Ihres Kindes erforderlich sind. In jedem Fall müssen sie eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Reisedokumente
Für Ihre Kreuzfahrt erhalten Sie folgende Dokumente:
• Kreuzfahrtticket
• Einschiffungsformular
• Gepäckanhänger
• Flugtickets bzw. Bus- oder Bahntickets(entsprechend den gebuchten Leistungen)• Übersicht bereits gebuchter Serviceleistungen
In Ihren Reiseunterlagen finden Sie auch individuelle Informationenzu der von Ihnen gebuchten Kreuzfahrt, über Reisedokumenteund Visabestimmungen zur Anreise zum Einstiegshafen, Hinweisezu Parkplatzmöglichkeiten sowie wichtige Telefonnummern, die allgemeinenGeschäftsbedingungen und Informationen zu Versicherungen(sofern gebucht). Nach vollständiger Bezahlung der Reiseerhalten Sie Ihre Reiseunterlagen etwa drei Wochen vor Abfahrt.Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der im Vertrag zwischen demReisebüro und Costa angegebenen Frist getätigt wurde oder fallsdie Buchung innerhalb der letzten 10 Werktage vor Abfahrt vorgenommenwurde, übersendet Costa Kreuzfahrten Ihrem Reisebüroan Stelle der Reiseunterlagen einen Voucher per E-Mail. Mit IhrenVor- und Zunamen sowie Ihrer Buchungsnummer können Sie aufwww.costakreuzfahrten.de im Log-in Bereich der Website folgendeAngebote abrufen (die eingegebenen Namen müssen denen inIhrer Buchung hinterlegten Namen entsprechen):
• Übersicht der bereits gebuchten Serviceleistungen
• Hinweis zu den online gebuchten Leistungen
• Informationen zur Anreise zum Einstiegshafen
• Hinweis zu Parkplätzen an den Häfen und Flughäfen
• Formular zur Buchung der Landausflüge an Bord (wird nur benötigt,wenn Sie die Ausflüge nicht online buchen)
• Informationen zu Reiseversicherungen (sofern gebucht)
• Formular zur Registrierung Ihrer Kreditkarte an Bord für IhreAusgaben an Bord
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Weitere nützliche Informationen